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"Globalisierung" also als Risiko bei Vernachlässigung oder gar Verzicht auf bisher bewährte Produktions- und Leistungsträger einzelner Wirtschaftszweige in regionalen Branchen?

Die Zeiten absoluter Autarkie sind auch im Wirtschaftsleben Vergangenheit! Kein Staat kann es sich heute leisten, seine Versorgung allein auf einer Basis inländischer Produktion und Leistungspalette auszurichten.

Die laufende Bevölkerungszunahme weltweit, die steigenden Ansprüche im Kultur- und Sozialgefüge, verlangen eine ständige Anpassung von Angebot und Nachfrage für Produktionsgüter, Technologie und Ergebnissen aus wissenschaftlicher Tätigkeit und Forschung, die – aktuell und universell aufgebaut – ihr Betätigungsfeld bzw. ihre Marktentwicklung sucht.

Eine verantwortungsbewusste Regierung wird für ihr Staatsgebiet eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Ländern anstreben und fördern, wenn hierfür Ziele wie eine friedliche Koexistenz mit Nachbarstaaten, ausreichende Marktversorgung für die eigene Bevölkerung und Ausweitung eigener Leistungspaletten und Umsatzfelder als Motiv gesetzt sind.

Das Sozialprodukt eines Staates kann erheblich erweitert werden, wenn es ihm gelingt, über die Befriedigung des inländischen Bedarfs hinaus weitere Marktfelder in fremden Ländern zu erschließen.

Etwaige Versorgungslücken im eigenen Lande können über Staatsgrenzen hinaus aus Marktbeteiligung der Partnerländer gedeckt werden.

Befreundete Staaten oder Länder, die gemeinsame Marktbestrebungen erkennen, bereits auch bisher in enger Wirtschaftsbeziehung zueinander stehen, werden im Laufe der Zusammenarbeit in der Europäischen Union ihre Vorschriften für den Wirtschaftsverkehr gegenseitig angleichen oder sogar in abgestimmter Rechtsprechung harmonisieren.

Das gemeinschaftliche besondere Ziel für die Mitgliedsländer der Europäischen Union ist mit der Schaffung des Gemeinschaftlichen Marktes der EG die Gewährleistung eines freien und unbehinderten Warenverkehrs über die Grenzen der Mitgliedsländer zueinander, der freie Austausch von wissenschaftlichen und kulturellen Leistungen und – wie bereits geschehen – die Schaffung des einheitlichen Währungsgebietes.

Derartige Gemeinsamkeiten können aber auch abgestimmte Steuerungsmaßnahmen betreffen, wenn es um die Regelung von Ein- und Ausfuhrkontrollen oder um die Zollbehandlung des Warenverkehrs mit Drittländern (Nicht-Mitgliedsländern der EU/EG) geht.

Die EU/EG als Partner im internationalen Marktgeschehen – jedes Mitgliedsland – wird also bestrebt sein, alle Chancen eines freien Marktes im eigenen Wirtschaftsgebiet, aber auch auf globalen Marktfeldern wahrzunehmen, den Einflussbereich zu erweitern, zu festigen und auf jeden Fall von etwaigen Behinderungen, Beschränkungen für die angebotene Leistungspalette frei zu halten.

Die globale Zusammenarbeit im Wirtschaftsleben erweitert sich ständig! Die internationale Kooperation ist heute Selbstverständlichkeit.

So ist die "Globalisierung" sehr wohl eine Herausforderung an Alle!

Die staatliche Zusammenführung ist eine Sache der Politik, ein Anliegen aller Wirtschaftszweige, ein interessantes Feld auf wissenschaftlichen Gebieten – aber auch ein anspruchsvoller Bereich auf kulturellem Gebiet!

Um mit einem Partner erfolgreich kommunizieren zu können, muss man ihn erst einmal kennen lernen. Umwelt- und Lebensbedingungen, Anpassung an Existenzanforderungen haben eigene Entwicklungsphasen geschaffen, aus kulturellen Ansprüchen und Traditionen sind über viele Generationen hin Regeln mit hohen ideellen Werten entstanden.

Eine Annäherung ist immer nur mit bereitwilliger Aufgeschlossenheit, Toleranz und dem festen Willen zu einer positiven Zusammenarbeit erfolgreich möglich. Respekt und Zuwendung, gegenseitige Offenheit und echter persönlicher Einsatz sind unverzichtbare Voraussetzung für jede Gestaltung gemeinsamer Lebensformen!

Anforderungen, denen sich jedes Mitglied in einer guten Partnerschaft stellen muss!


von Achim von Ehrenbrechtstein

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